St. Josefskrankenhaus Heidelberg GmbH
Landhausstraße 25
69115 Heidelberg

T 06221 526-0
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Coronaviren Grafik

Unser Umgang mit Corona

  • Besuchsregelung ab 1.3. weiter gelockert
  • kein Testnachweis mehr nötig
  • FFP-2-Maskenpflicht für Besucher bleibt bestehen

(Stand: 28. Februar 2023)

 

Details zur Besuchsregelung

Wir freuen uns, dass die aktuelle Infektionslage sowie Gesetzgebung wieder größere Freiheiten für Besuche zulässt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass dies weiterhin nur unter gewissen Auflagen geschehen darf. Ab dem 1. März 2023 gelten dementsprechen folgende Besuchsregeln:

  • Besuche sind nur von 12.30 bis 18.00 Uhr möglich
  • Besucher müssen sich über den Empfang registrieren
  • Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen, für Kinder besteht die Maskenpflicht ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, jedoch ist bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ein medizinischer MNS ausreichend
  • Die Besucherzahl pro Tag und Patient ist nicht begrenzt. Aufgrund der Enge der Mehrbettzimmer sind jedoch maximal 2 Besucher pro Patient gleichzeitig gestattet. Kinder zählen mit.
  • Besuche von Covid-Patienten sind weiterhin nicht gestattet


Mit diesen Maßnahmen kommt das St. Josefskrankenhaus Heidelberg dem Anspruch von Patienten und Mitarbeitern nach bestmöglicher Behandlung und größtmöglichem Infektionsschutz in der Corona-Pandemie nach.

#stayathome

Im Zweifel gilt: 

Schützen Sie sich und andere!

Bleiben Sie mit typischen Symptomen bitte zu Hause!

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