Prof. Dr. Erhard Siegel

Gastroenterologie
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Gastroskopie am St. Josefskrankenhaus Heidelberg

Die Gastroskopie oder Magenspiegelung wird medizinisch auch als Ösophagogastroduodenoskopie (ÖGD) bezeichnet.

Mit Hilfe der ÖGD ist es möglich, das Innere der Speiseröhre (Ösophagus), des Magens (Gaster) und des Zwölffingerdarms (Duodenum) anzusehen. Dabei können kleine Gewebeproben (Biopsien) aus der Schleimhaut für mikroskopische Untersuchungen entnommen werden. Zusätzlich können größere Gewebeproben oder Polypen per Schlinge entfernt werden. Bei Stenosen können diese mittels Argon-, Laser-, Elektrokoagulation oder mittels Ballondilatation eröffnet werden. Bei Blutungen aus Magengeschwüren können diese per Unterspritzung oder Clip oder spezieller Klebetechniken gestillt werden. Blutungen aus Ösophagusvarizen werden mit einer Gummibandligatur gestillt.

Für die Untersuchung verwendet man ein spezielles Endoskop, das sog. Gastroskop, durch dessen beweglichen Schlauch der Arzt mit Hilfe einer Glasfaseroptik hindurchsehen kann. Während ältere Geräte mit einer Optik versehen waren, in die der Arzt direkt hineinschaute, ist heute eine Videooptik mit Übertragung des Bildes auf einen Monitor der Standard.

Eine Gastroskopie empfiehlt sich bei wiederkehrenden Oberbauchbeschwerden, immer wiederkehrendem Sodbrennen, Schluckbeschwerden, unklaren Durchfällen und bei Verdacht auf ein Magengeschwür oder ein Magenkarzinom.

Eine Gastroskopie wird meist am sedierten Patienten durchgeführt. Da die Untersuchung von vielen Patienten als unangenehm empfunden wird, werden oft Beruhigungsmittel wie Midazolam oder Propofol eingesetzt. Der Rachen wird örtlich betäubt um den Würgereiz zu mindern. Mehrere Stunden vor der Untersuchung darf der Patient nichts gegessen haben und darf auf Grund der Aspirationsgefahr bis zum Abklingen der Betäubung keine Speisen zu sich nehmen.

Gravierende Komplikationen bei einer Gastroskopie treten sehr selten auf. Zu ihnen zählen Herz-Kreislaufprobleme, Lungenentzündung durch Aspiration, Perforationen und Blutungen nach Biopsien oder Abtragung von Polypen. Durch die Sedierung kann es zu einer Ateminsuffizienz bis zu einem Atemstillstand kommen, der die Gabe von Sauerstoff, antagonisierenden Medikamenten oder sehr selten auch eine kurzzeitige Beatmung erforderlich macht. Mit einer konsequenten Überwachung, mindestens durch Pulsoxymetrie, können ernsthafte Probleme jedoch praktisch vollständig vermieden werden.

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