Prof. Dr. Moritz Felcht

St. Josefskrankenhaus Heidelberg
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69115 Heidelberg

T 06221 526-199
hautchirurgie@st.josefskrankenhaus.de

 

Schwarzer Hautkrebs (Malignes Melanom)

Der schwarze Hautkrebs geht von den Pigmentzellen der Haut aus. Er ist in der Lage,
Tochtergeschwülste (Metastasen) zu bilden. Aktuell nimmt die Zahl der Neuerkrankungen
weltweit jährlich zu.

Das Melanom kann sich aus vorbestehenden Pigmentmalen (Leberflecken) bilden oder auf
zuvor unauffälliger Haut entstehen. Obwohl Melanome häufig stark bräunlich-schwarz
pigmentiert sind, gibt es auch unpigmentierte (sogenannte amelanotische) Melanome.
 

Therapie von schwarzem Hautkrebs

Die Therapie des malignen Melanoms besteht vorrangig aus der operativen Entfernung
(Exzision) des Tumors
. Die Ausdehnung der Operation richtet sich nach der unter dem
Mikroskop gemessenen Tumordicke, d.h. der Eindringtiefe des Tumors in die Haut.
Handelt es sich um ein sehr oberflächliches Melanom (Melanoma in situ), wird der Tumor
mit einem Sicherheitsabstand von 5 mm entfernt. Eine weitere Nachbehandlung ist in diesem Fall nicht erforderlich. 

Bei größeren Tumordicken ist je nach Eindringtiefe eine Entfernung des Tumors bis zur Muskelhaut mit einem Sicherheitsabstand von 1 - 2 cm zu den Seiten und zur Tiefe erforderlich. Dieser Sicherheitsabstand verringert das Risiko eines Wiederauftretens der Erkrankung an der Entstehungsstelle des Melanoms und ist eine grundlegende Säule der Therapie.

Ab einer Tumordicke von 1,0 mm ist es zusätzlich empfohlen, den ersten Lymphknoten aus der Lymphabflussbahn zu entfernen (Wächterlymphknoten Biopsie) und auf Absiedlungen des Tumors zu untersuchen. Liegen zusätzliche Risikofaktoren (Ulceration, erhöhte Mitoserate, jüngeres Lebensalter unter 40 Jahre) vor,  wird die Entnahme von einem Wächterlymphknoten ab einer Tumoreindringtiefe von 0,75mm empfohlen.

Das Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung des Lymphknotens liegt nach 10 – 14 Tagen vor und wird in einem gesonderten Sprechstundentermin besprochen.
Die Besiedlung des ersten drainierenden Lymphknotens mit Tumorzellen ist ein wichtiger Hinweisgeber für das weitere Vorgehen. 
Sollten Absiedlungen entdeckt werden, können Folgetherapien, Folgeoperationen oder ergänzende Röntgen Untersuchungen, wie z.B. ein CT und/oder MRT Aufnahmen notwendig werden. Das Ausmaß der anschließenden Maßnahmen ist hier wieder individuell vom jeweiligen Befund abhängig.

Die Folgetherapien sollen möglicherweise im Körper verbliebene Tumorzellen bekämpfen
und eine Ausbreitung oder ein Wiederauftreten verhindern. Während der Therapie stehen wir Ihnen unterstützend zu Seite.

Nachsorge

Wer einmal an Hautkrebs erkrankt war, hat ein erhöhtes Risiko, im Laufe des Lebens erneut einen Hauttumor zu entwickeln. Deshalb ist es sehr wichtig, nach der Behandlung die empfohlenen Nachsorgeuntersuchungen wahrzunehmen. Diese umfassen einen Zeitraum von fünf (nach Basalzell- und Plattenepithelkarzinom) bzw. zehn Jahren (nach malignem Melanom). Die Nachsorge kann, je nach Tumorerkrankung, von der reinen Untersuchung der Haut bis hin zu regelmäßigen Untersuchungen mittels CT oder MRT reichen.

Welche Untersuchungen wann erforderlich sind, können Sie Ihrem Entlassbericht sowie dem nach der Behandlung zugeschickten Nachsorgepass entnehmen. In diesem Nachsorgepass werden alle Ergebnisse der Nachsorgeuntersuchungen erfasst.

Er ist ein wichtiges Dokument - bringen Sie ihn bitte zu jeder hautärztlichen Untersuchung mit!

Prof. Dr. Moritz Felcht

Prof. Dr. med. Moritz Felcht
Chefarzt Dermatochirurgie, St. Josefskrankenhaus, Heidelberg
Facharzt für Dermatologie, Venerologie, Allergologie und medikamentöse Tumortherapie
Altpräsident der Deutschen Gesellschaft für Dermatochirurgie (DGDC)

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